Friedhof

Friedhof Kaltenkirchen

Jeder Mensch ist von Gott gewollt, einmalig und unverwechselbar. Wir wollen die Erinnerung an die Menschen, die Gott uns auf den Lebensweg gestellt hat, über den Tod hinaus in Dankbarkeit bewahren. Seit Jahrtausenden pflegen Menschen die Gräber ihrer Vorfahren und Mitbürger und halten diese in Ehren. So ist der Friedhof ein Ort des dankbaren Rückblicks, des bewussten Innehaltens und des hoffnungsvollen Schauens auf Gottes verheißene Zukunft. Darüber hinaus ist dieses gepflegte parkartige Gelände mit seiner Pflanzenvielfalt und der mannigfaltigen Vogelwelt ein Kleinod der Natur mitten in Kaltenkirchen. So kann unser Friedhof zu einem Ort des Atem Holens für die Seele werden.

Der Friedhof in Kaltenkirchen ist in der Trägerschaft der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Kaltenkirchen. Er dient der Beisetzung Verstorbener, unabhängig davon ob bzw. welcher Konfession oder Religion die Verstorbenen angehört haben.

Der Friedhof wurde 1853 in Gebrauch genommen.

Der Friedhof hat vier Eingänge, an den zwei Haupteingängen (von der Kieler Straße zur Kapelle und von der Straße Heidland zur Kapelle) befinden sich Friedhofspläne. Ferner bestehen hier Parkmöglichkeiten. Anhand der Pläne ist es dem Besucher möglich, sich einen Überblick über die Grabfelder und die Grabanlagen zu verschaffen. Dort sind auch die Grabanlagen von deutschen und ausländischen Kriegsopfern ausgewiesen.

Der Friedhof in Kaltenkirchen bietet eine Vielfalt von Bestattungsmöglichkeiten. Die persönliche Beratung erfolgt durch die Friedhofsverwaltung, Kieler Str. 7.

Grundsätzlich wird zwischen zwei Arten der Bestattung unterschieden:            
1. Erd- bzw. Sargbestattung       oder         
2. Feuer- bzw. Urnenbestattung

Die Erd- oder Sargbestattung. Die gesetzlich festgesetzte Ruhe-oder Liegezeit beträgt 25 Jahre. Je nach Wunsch oder Notwendigkeit gibt es Einzel- oder mehrstellige Gräber. Es gibt:
a) Wahlgräber
b) Wahlgräber in Rasenlage
c) Reihengräber
d) Reihengräber in Dauerbegrünung
e) Rasenwahlgräber in einer Gemeinschaftsanlage

Die Feuer- oder Urnenbestattung ist möglich als
a) Urnen-Wahlgrab
b) Urnen-Reihengrab in einer Gemeinschaftsanlage
c) Baumgrab
d) Anonymes Urnengrab,
e) Zusätzliche Bestattung einer Urne auf einer bestehenden Grabstätte für Erd-  oder Sargbestattung oder
f) Bestattung einer Urne auf einem Grab, das für eine Sargbestattung ausgelegt ist.

Die gesetzliche Ruhe- oder Liegefrist beträgt 20 Jahre.

Haben Sie Fragen oder Interesse an einem Beratungsgespräch, können Sie über unsere Friedhofssachbearbeiterin Frau Svenja Junge einen Termin vereinbaren.

+++ HIER gibt es Berichte & Fotos aus unserer Arbeit +++